Behandlungskosten

 

Unsere Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und müssen in der Regel bar bezahlt werden. Für Privat- und Zusatzversicherte erstellen wir eine Rechnung, die sich nach o.g. Gebührenordnung richtet. Die Kosten für Heilpraktikerbehandlung werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Der Behandlungsvertrag findet aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient statt. Daraus folgt: unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag der Naturheilpraxis vollständig zu 100% für die erbrachte Leistung zu begleichen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen keine Kosten für Heilpraktiker-Behandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Versicherten, eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z.B. für Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).

Ihre Krankenkasse oder Versicherung wird Sie gern diesbezüglich informieren.

Praxis für Diagnostik und Naturheilverfahren 0